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Rechte und Gesetze für Gartenbesitzer

“Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt”.

Deshalb gibt es in Deutschland verbindliche Rechte und Gesetze für Gartenbesitzer, die eindeutig regeln, was im eigenen Garten erlaubt und verboten ist oder einer Genehmigung bedarf.

Wenn es zum Streit am Gartenzaun kommt

Die Anlässe sind oft nichtig. Oft reicht schon ein Ast, der über den Zaun des Nachbarn ragt oder eine vermeintliche Bagatelle wie Laub in Nachbars Garten. Doch was den einen nicht stört, ist dem anderen ein Dorn im Auge. Das Problem an Garten-Streitigkeiten ist, dass meist keiner der Kontrahenten die Gesetzeslage kennt und sich im Recht fühlt. So ergibt ein Wort das andere und nicht selten entsteht aus einer anfänglichen Lappalie ein handfester Streit, der mit gegenseitigen Beleidigungen und oft auch Handgreiflichkeiten vor Gericht endet.

Was Du tun bei Auseinandersetzung mit Nachbarn:

Versuche möglichst höflich zu bleiben, denn wenn Du Deinen Nachbarn beleidigst oder gar körperlich schädigst, wirst Du auf alle Fälle bestraft. Ganz gleich, ob Du bei der Streitigkeit im Recht bist oder nicht. Ebenso solltest Du versuchen, trotz der Aufregung objektiv zu bleiben, gegebenenfalls Dein eigenes Fehlverhalten einzusehen und Dich dann bei Deinen Nachbarn entschuldigen. Bist Du aber im Recht, so hast Du die Möglichkeit, gegen uneinsichtige und unnachgiebige Gartennachbarn vorzugehen.

Die außergerichtliche Einigung durch einen Schiedsmann
  1. Bevor Du gleich vor ein Gericht ziehst, solltest Du erst einmal versuchen, den Streit außergerichtlich beizulegen. Dazu musst Du Dich an einen zuständigen Schiedsmann wenden, dessen Adresse und Namen Du beim Amtsgericht, der Polizei und der Gemeindeverwaltung in Erfahrung bringen kannst. Sind die Bemühungen des Schiedsmanns nicht erfolgreich, bleibt nur noch die Beilegung des Streits vor einem Gericht. Dazu ist es sinnvoll, dass Du Dich an einen Anwalt wendest.
Wissenswert: Bevor Du in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Schleswig-Holstein, im Saarland, in Brandenburg oder Sachsen-Anhalt vor Gericht ziehen kannst, muss erst ein Schiedsmann eingeschaltet werden.

Kenne Deine Rechte und Deine Pflichten

Bevor Du jedoch überhaupt etwas unternimmst, solltest Du Deine Rechte und Pflichten kennen. Denn schließlich ist es ziemlich unangenehm, wenn Du letztendlich eingestehen musst, dass Du im Unrecht bist. Zudem kann Dich ein verlorener Rechtsstreit sehr viel Geld kosten.

Wer ist im Recht und wer nicht?

Die häufigsten Streitigkeiten im Überblick:

Das illegale Gartenhaus

Das illegale Gartenhaus

Immer öfter geben Gartenhäuser den Anlass zum Streit. Nicht selten ist nachbarschaftlicher Neid der Grund. Oft ist die Kritik am Häuschen im Garten aber durchaus berechtigt, denn in vielen Fällen muss erst eine Baugenehmigung für Gartenhäuser eingeholt werden, bevor man sich ein solches in den Garten stellt. Das öffentliche Baurecht setzt der Willkür Grenzen. So müssen das im Baugesetzbuch geregelte Planungsrecht sowie die Länderbauordnung eingehalten werden, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist.

Bevor Du ein Gartenhaus aufstellst

Bevor Du ein Gartenhaus aufstellst

Erkundige Dich bei Deiner Stadt oder Deiner Gemeinde, ob ein Bebauungsplan für Deinen Garten vorhanden ist. Wenn ja, solltest Du Dich nach diesem richten, denn Gartenhäuschen sowie Schuppen und Laugen, dürfen nur innerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen errichtet werden. Wenn Du eine Baugenehmigung benötigst, stellst Du einen Antrag bei der zuständigen Baubehörde, die eine Baugenehmigung für Gartenhäuser erteilt. Diesen Antrag solltest Du gewissenhaft ausfüllen und keine falschen Angaben machen, denn die Anträge werden durch einen Sachbearbeiter geprüft, der meist eine Ortsbesichtigung vornimmt.

Bäume und Sträucher an der Grundstücksgrenze

Bäume und Sträucher an der Grundstücksgrenze

Junge Bäume oder Sträucher werden meist zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt. Wachsen diese dann und dehnen sich ihre Wurzeln aus, ragen und wuchern sie oft weit in das Nachbargrundstück hinein, was in vielen Fällen Anlass zu Streitigkeiten gibt.

Deshalb gilt: Schnell wachsende Baumarten müssen vier Meter, normal wachsende Baumarten zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Hecken, die höher als zwei Meter sind, müssen von der Grundstücksgrenze ebenfalls zwei Meter entfernt sein. Kleinere Hecken benötigen einen Abstand von 50 Zentimetern. Gemessen wird ab der Außenkante.

Zweige überragen die Grundstücksgrenze

Zweige überragen die Grundstücksgrenze

Besteht ein Überhang, der die Grundstücksnutzung des Nachbars beeinträchtigt, muss dieser laut § 910 im Bürgerlichen Gesetzbuch beseitigt werden. Allerdings müssen die störenden Äste und Zweige nur so weit abgeschnitten werden, wie sie über die Grundstücksgrenze hinüberragen. Dein Nachbar darf beispielsweise nicht verlangen, dass Du die Zweige am Baumstamm entfernst. Ragen Zweige oder Äste Deines Nachbars in Deinen Garten hinein, so darfst Du keinesfalls selbst zur Gartenschere greifen, bevor Du Deinem Nachbarn nicht eine angemessene Frist gesetzt hast, die störenden Äste und Zweige zu entfernen.

Wenn Wurzeln in den Nachbarsgarten wuchern

Wenn Wurzeln in den Nachbarsgarten wuchern

Darfst Du auch diese nach einer angemessenen Frist abschneiden und entfernen lassen. Allerdings müssen die Wurzeln des Nachbarn die Grundstücksnutzung auch wirklich beeinträchtigten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Wurzeln Gartenzäune, Plattenwege oder Abflussrohre schädigen oder wenn sie Deinen Gartenpflanzen die notwendige Feuchtigkeit entziehen.

Nachbars Laub in Deinem Garten

Nachbars Laub in Deinem Garten

In diesem Fall ist die Rechtsprechung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der Regel aber gilt, dass Du normalen herbstlichen Laubfall dulden musst, selbst wenn Dir dadurch ein Arbeitsaufwand entsteht und Dir die Grundstücksnutzung erschwert wird.

Wem gehört das Obst?

Wem gehört das Obst?

Das Obst an überhängenden Zweigen gehört immer demjenigen, auf dessen Grundstück sich der Obstbaum befindet. Du darfst also keine Früchte von den Zweigen des Nachbarbaums pflücken, auch wenn Sie in Dein Grundstück ragen. Allerdings darf Dein Nachbar nicht ungefragt Deinem Garten betreten, wenn er seine Früchte pflücken will. Wenn er seine Früchte jedoch mit Hilfsmitteln wie beispielsweise einem Apfelpflücker über den Gartenzaun hinweg erntet, verletzt er damit Deine Rechte nicht. Anders verhält es sich mit herunter gefallenen im Obst. Das Fallobst gehört immer demjenigen, auf dessen Grundstück es sich befindet.

Spielzeug im Nachbargarten

Spielzeug im Nachbargarten

Wenn ein Frisbee oder Ball ins Nachbargrundstück fliegt, darfst Du sein Grundstück nicht einfach ungefragt betreten. Erst muss der Nachbar um Erlaubnis gefragt werden. Er darf das Spielzeug aber nicht behalten, sondern muss es Dir zurückgeben.

Das Feiern und Grillen im Garten

Das Feiern und Grillen im Garten

“Was der Nachbar nicht hört, den Nachbarn nicht stört”, trifft leider nicht immer zu. Jedoch muss Partylärm begrenzt hingenommen werden, solange die gültigen Lärmgrenzen nicht überschritten werden. Empfohlen wird, die Party nach 22 Uhr abzubrechen oder nach drinnen zu verlegen. Wie oft im Garten gegrillt werden darf, ist ebenfalls nicht einheitlich geregelt. In der Regel ist gegen das Grillen nichts einzuwenden, wenn die Nachbarn nicht durch Ruß und Rauch belästigt werden. Tipp: Lade Deine Nachbarn öfter einmal zum Grillen ein. Schon so mancher mürrischer Zeitgenosse konnte dadurch besänftigt werden.

Frösche im Gartenteich

Frösche im Gartenteich

Gegen einen gepflegten Gartenteich ist nichts einzuwenden. Siedeln sich dort allerdings Frösche an, die mit bis zu 90 Dezibel quaken können, was lauter als der Lärm eines Presslufthammers ist, muss dies der Nachbar nicht hinnehmen. Wenn Du die Frösche beseitigen willst, darfst Du sie nicht töten, sondern musst Dir eine Umsiedlung der Froschkolonie genehmigen lassen.

Deine Katzen in Nachbars Garten

Deine Katzen in Nachbars Garten

Noch ist nicht endgültig geklärt, wie viele Katzen im Nachbargarten streunen dürfen. Bisher gibt es lediglich ein Urteil des Bonner Landgerichts, das besagt, dass bis zu zwei Katzen geduldet werden müssen. Doch ist es nicht erlaubt, wenn Deine Tiere die Nachbarswohnung betreten oder Verunreinigungen wie Erbrochenes und Kot auf Nachbars Terrasse oder Balkon hinterlassen.

Bildnachweis:
Titelbild – Gärtner CC0 Public Domain-Pixabay.com

2 Kommentare

  1. Zum absatz

    Frösche im Gartenteich

    Siedeln sich dort allerdings Forscher an

    Wollte euch nur auf den Forscher aufmerksam machen.
    Nicht böse gemeint ;D

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