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Bild Gartenhaus

Was muss man beim Bau eines Gartenhauses beachten?

Beim Bau eines Gartenhauses gibt es vieles zu beachten, was für die Haltbarkeit des Hauses entscheidend ist. Wenn Sie beim Bau und der Planung ihres Gartenhauses Fehler machen, kann es später richtig teuer werden. Überlegen Sie vorab welches Fundament man braucht, wann Baugenehmigungen benötigt werden und was man beim Bau beachten muss.

Wichtige Tipps beim Bau eines Gartenhauses

Je nachdem, welchen Zweck das Gartenhaus später erfüllen soll, muss die Wandstärke der Bretter ausgewählt werden. Für eine Nutzung als Geräteschuppen sind Blockbohlen mit einer Wandstärke von etwa 19 mm ausreichend. Ist das Gartenhaus jedoch starken Wind- und Wettereinflüssen ausgesetzt, müssen dickere Bretter mit einer Wandstärke von etwa 40 mm gewählt werden.
Vor dem Bau solltest du dir auch Gedanken über den geeigneten Standort machen. Damit das Gartenhaus möglichst lange hält, ist es sinnvoll einen Platz zu wählen, an dem es nicht zu feucht ist. Ansonsten werden die Bretter schnell morsch.

Bevor es nun mit dem Bau des Häuschens losgehen kann, ist es besonders wichtig, ein geeignetes Fundament zu schaffen. Dieses stellt die Basis dar und ist für die spätere Stabilität ganz entscheidend. Welche Art des Fundaments gewählt wird, hängt von der späteren Nutzung ab. Soll das Gartenhaus nur als Aufbewahrungsmöglichkeit dienen, ist es in der Regel ausreichend, den Boden zu begradigen und etwas zu verdichten. Eine andere Möglichkeit ist es, den Boden etwas auszugraben und mit Kies zu füllen. Auf diesen werden anschließend Betonplatten gelegt auf denen das Gartenhaus später zu stehen kommt.

Bei größeren Gartenhäusern oder sehr weichem Boden muss das Fundament besonders stabil sein. Hier kommen sogenannte Bewährungsmatten zum Einsatz. Diese gitterartigen Matten aus Eisenstäben sollen den Beton stabilisieren und ihn am Reißen hindern. Eine andere Möglichkeit ist ein Streifenfundament, bei dem lediglich die Außenwände auf Streifen aus Beton gestellt werden. Für ein Streifenfundament muss allerdings mindestens 60 bis 80 cm tief gegraben werden, um eine ausreichende Standfestigkeit des Gartenhauses zu gewährleisten.

Worauf muss man beim Fundament für ein Gartenhaus achten?

Die Bretter des Hauses sollten aus qualitativ hochwertigem Holz bestehen. Besonders gut geeignet ist Fichtenholz, da sich dieses durch eine gute Stabilität und Haltbarkeit auszeichnet. Um Schimmel und Fäulniserscheinungen vorzubeugen, ist es empfehlenswert, das Holz vorher mit einer Grundierung zu versehen. Diese schützt das Holz vor Feuchtigkeit.

Wichtig ist es auch, das Dach des Gartenhauses richtig zu decken. Hierfür eignen sich insbesondere Pappschindeln oder Wellplatten. Sollen im Gartenhaus elektrische Geräte angeschlossen werden, ist ein Stromanschluss erforderlich. Hierzu kann ein Erdkabel verlegt werden. Dieses wird vom Wohnhaus zum Gartenhaus verlegt. Am besten wird der Anschluss von einem Fachmann durchgeführt. Alternativ können auch Solarplatten auf dem Dach angebracht werden, um so die Sonne als Energieträger nutzen zu können. Je nach geplanter Nutzung des Gartenhauses muss auch eine Wasserversorgung gedacht werden. Ein Wasserrohr kann ebenfalls im Erdboden bis zum Gartenhaus verlegt werden. Dabei ist auf eine ausreichende Tiefe zu achten, damit das Rohr später nicht durch Frost beschädigt wird.

Gartenhäuser

Welche rechtlichen Grundlagen müssen beachtet werden?

Gartenhaus mit Terrasse

Je nachdem wie groß das Gartenhaus ist und wofür es genutzt werden soll, brauchst du eine Gartenhaus Baugenehmigung. Die Regelungen dazu sind jedoch in jedem Bundesland unterschiedlich. Vor dem Bau sollte deshalb ein Blick in die Landesbauordnung geworfen werden. Auch das örtliche Bauamt kann alle Fragen rund um die rechtlichen Aspekte beantworten.

Ob ein Gartenhaus genehmigungspflichtig ist oder nicht hängt in erster Linie von seiner Größe ab. Dabei gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen bis zu welche Größe ein Gartenhaus keiner Genehmigung bedarf. So ist in Bayern beispielsweise erst ab 75 m² eine Genehmigung erforderlich, in Sachsen benötigt man diese bereits ab einer Größe von 15 m².
Zusätzlich ist auch der Bebauungsplan zu beachten, der in den meisten Gemeinden vorhanden ist. Dieser legt fest, welche Anforderungen der Neubau eines Grundstücks erfüllen muss. Nebenanlagen, dazu gehören auch Gartenhäuser, dürfen nur innerhalb festgelegter Baugrenzen errichtet werden.

Zum Nachbargrundstück sollten beim Bau eines Gartenhauses gewisse Grenzen eingehalten werden, sonst ist der Ärger meistens vorprogrammiert. So darf nur mit Bauten bis maximal 3 Metern Höhe eine Grenzbebauung erfolgen. Diese dürfen dann auch eine Länge von 9 Metern auf der Nachbargrenze nicht überschreiten. Grundsätzlich dürfen aber keine beheizbaren Gartenhäuser auf der Grenze stehen. Ist das Gartenhaus also mit einer Feuerstätte ausgestattet, muss ein Grenzabstand von mindestens 3 Metern eingehalten werden. In allen Fällen ist es sinnvoll, den Nachbarn vorher über den geplanten Bau zu informieren, um späteren Ärger zu vermeiden.

Vereinfachte Bestimmungen gelten, wenn das Gartenhaus in einer Kleingartenkolonie mit Pachtgärten errichtet werden soll. Hier ist, zumindestens bis zu einer gewissen Größe, keine Baugenehmigung erforderlich. Rechtliche Grundlage für den Bau eines Gartenhauses in Kleingartenkolonien ist das Bundeskleingartengesetz. Laut diesem Gesetz ist ein Gartenhaus mit maximal 24 m² Grundfläche zulässig. Soll das Gartenhaus zudem keinen Wohnzwecken dienen, kann ohne vorherige Genehmigung mit dem Bau begonnen werden.

Um eine Baugenehmigung für das Gartenhaus zu erhalten, muss ein formloser Antrag beim zuständigen Bauamt gestellt werden. In diesem Antrag muss dargelegt werden, welches Material beim Bau verwendet werden soll, wie groß das spätere Gartenhaus ist und an welcher Stelle des Grundstücks es zu stehen kommt.

Damit Schäden durch Unwetter oder Einbruch abgedeckt werden, empfiehlt es sich, das Gartenhaus sicherheitshalber explizit in die Hausratsversicherung mit aufzunehmen, auch wenn es normalerweise über die Hausratversicherung mitversichert ist, wenn es auf demselben Grundstück wie das Wohnhaus steht.

Bildernachweis:
alle Bilder – CC0 Public Domain / Pixabay.com

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